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Gesetzesbestimmungen
Am 1. Februar 2010 ist die Regulierung der Pflichtnorm für die CE-Kennzeichnung der Schließvorrichtungen, wie auch die Referenznorm EN 14351-1, in Kraft getreten.
Die Norm sieht die Verpflichtung vor, dem Endkunden ein CE-Schild auszuhaendigen, auf dem die Leistungswerte der verkauften Schließvorrichtungen wieder gegeben werden, und ebenso eine Gebrauchsanweisung und ein Pflegehandbuch der gleichen.
Die auf dem Schild aufgeführten Werte müsen die bei Zertifikationsanstalten durch Tests auf Musterschließwerke gezogene Werte sein (Initial Typing Test - ITT).
Aufgabe des Herstellers der Schließvorrichtungen ist es ausserdem, einen Herstellungs- und Kontrollplan zu erstellen – FPC – um sicherzustellen, daß die Produktion der Schließvorrichtungen mittels derselben Prozeduren, mit denen das geprüfte Muster hergestellt wurde, produziert werden.
Basierend auf den Zertifikaten ITT und der vom FPC vorgesehenen Registrierung, verfasst und bewahrt der Hersteller eine Konformitätserklärung auf, die ihn bevollmächtigt, die CE-Kennzeichnung zu verwenden.
In der Referenznorm ist ausdrücklich angegeben, daß die CE-Kennzeichnung vom Hersteller der Rahmenwerke anzubringen ist. |
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Beitrag der Secco Sistemi
ITT
Die Norm sieht vor, daß die Tests der Musterschließvorrichtungen - ITT – von der Lieferfirma der Systeme durchgeführt und an denjenigen, der die Rahmenwerke herstellt (Fenster- und Türenproduzent) “vermietet” werden können.
Die “Vermietung” dieser Zertifikate (ITT) muß mittels Vertragsabschluß konkretisiert werden, einem so genannten Cascading-Vertrag, der die Übertragung regelt.
Mit dem Ziel die Anwendung dieser Prozedur möglichst einfach zu gestalten hat Secco Sistemi neben dem Cascading- Vertrag auch eine komplette, dazugehörende Dokumentation zur Unterstützung vorbereitet, diese hilft und vereinfacht dem Empfänger (dem Fenster- und Türenhersteller) die Werte der ITT-Zertifikate, die verschiedenen Felder dieser Werte auf richtige Art und Weise zu verwenden, die Prozeduren zur korrekten Herstellung der Rahmenwerke entsprechend der ITT Musterherstellung zu garantieren. |
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FPC Sollte noch kein FPC-Plan erstellt worden sein (zum Beispiel die ISO 9001 zertifizierten Firmen können die erforderlichen Spezifikationen zu dem bereits bestehenden Handbuch zufügen), Secco Sistemi schlägt für den FPC ein Handbuch, komplett mit den auszufüllenden Unterlagen für die Kontrolle und der Registrierung der vorgesehenen Aktivitäten, vor.
Cascading-Vertrag An diejenigen, die es anfordern (info@seccosistemi.it), wird eine zweifache Kopie des ALLGEMEINEN BERECHTIGUNGSVERTRAGES FÜR DEN GEBRAUCH DER ZERTIFIKATE ITT SECCO SISTEMI SPA zugeschickt, um diesen vom Schließwerkhersteller ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag in zweifacher Kopie muß zur Gegenzeichnung im Original an Secco Sistemi geschickt werden. Anschließend wird der unterschriebene Vertrag gemeinsam mit den unten aufgeführten Unterlagen eingeschickt:
- ITT-Zertifikat (einschließlich der Leistungspässe, aufgeteilt in Produktfamilien, Leistungsprospekte, Leistungskennzeichen der Systeme)
- Faksimile Unterlagen für die CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärungen
- generelle Konstruktionsanleitungen (einschließlich der generellen Herstellungsanweisungen (einschließlich der Spefikation zur Bearbeitung, technische Kataloghe, Datenblatt fuer die Produktionskontrolle)
- Dokument (dem Kunden auszuhändigen), daß den Gebrauch und die Wartung der Schließvorrichtungen aufführt
- Angaben zur Definierung des PFC
Das Verkaufsbüro der Secco Sistemi ist stets zu Ihrer Verfügung, um Ihnen weitere Informationen betreffend der Anwendung der CE-Kennzeichnung zu auszuhändigen. |
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